Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs
- und Lieferbedingungen (AGB)
Stand 06.09.2022
1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten
für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Scheppach GmbH) schließen.
2.1) Unsere Angebote
sind freibleibend und unverbindlich. Die Präsentation und Bewerbung von Ware in
unserem Online-Shop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines
Kaufvertrags dar. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als
verbindliches Vertragsangebot. Ein Auftrag gilt dann als angenommen, wenn er
von uns schriftlich bestätigt wurde. Die Auftragsbestätigung enthält die für
die Ausführung des Auftrags verbindlichen Einzelangaben zum Leistungsumfang.
2.2) Vereinbarungen mit
unseren Vertretern gelten erst dann als bindend, wenn wir sie schriftlich
bestätigt haben.
3) Gegenüber
Unternehmern sind unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B.
Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten)
sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) nur
annähernd maßgeblich, soweit nicht die Eignung zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung
eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten oder
vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder
Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und
Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische
Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige
Teile sind zulässig, soweit sie die Eignung zum vertraglich vorgesehenen Zweck oder
für die gewöhnlich vorgesehene Verwendung nicht beeinträchtigen.
4.1) Vom Verkäufer in
Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten
stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein
fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde,
beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an
den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
4.2) Der Verkäufer
haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen,
soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen
aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung,
Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an
Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung
von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die
ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch
Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.
Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von
vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer-
oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine
um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder
Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche
Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
5.1) Erfüllungsort für
alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Ichenhausen, soweit nichts
anderes bestimmt ist.
5.2) Gegenüber einem
Unternehmer geht die Gefahr spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes
(wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur,
Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den
Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der
Verkäufer noch andere Leistungen (z. B. Versand oder Installation) übernommen
hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes,
dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den
Auftraggeber über, an dem der Verkäufer versandbereit ist und dies dem
Auftraggeber angezeigt hat.
6) Die Preise verstehen
sich in EUR ab Werk Ichenhausen. Berechnungsbasis ist die jeweils am Versandtag
gültige Preisliste. Ersatzteilpreise verstehen sich grundsätzlich
ausschließlich Verpackung.
7) Die vorliegende
Preisliste ersetzt alle bisherigen Preislisten, die damit ihre Gültigkeit
verlieren. Diese gilt solange, bis sie von einer neuen Preisliste ersetzt wird.
Auch Kurzfristige Preisänderungen sind grundsätzlich möglich, insbesondere bei
gravierenden Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe.
8.1) Der Auftragnehmer
behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem
Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
8.2) Zahlungen sind
innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Ist Wechselzahlung vereinbart, so hat der
Käufer die Bank- und Diskontspesen zu tragen.
8.3) Der Käufer darf
eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen oder von ihm geschuldete
Leistungen zurückbehalten, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder
rechtskräftig festgelegt oder in demselben Vertragsverhältnis begründet worden
sind.
9) Wir sind berechtigt,
unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auch zu Finanzierungszwecken
abzutreten.
10) Der Verkäufer ist
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm
nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und
durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den
Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen
Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
11.1) Bis zur
vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen
aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte
Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
11.2) Die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der
gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit
übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren
erfolgen.
11.3) Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des
fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften
vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts
herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die
Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware
herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den
fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir
dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben
oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich
ist.
11.4) Der Käufer ist
befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall
gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
11.4.1) Der
Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei
wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir
Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder
verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche
wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
11.4.2) Die aus dem
Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen
Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen
Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir
nehmen die Abtretung an. Die in Ziff. 11.2 genannten Pflichten des Käufers
gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
11.4.3) Zur Einziehung
der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die
Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner
Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen,
dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
11.4.4) Übersteigt der
realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden
wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
12.1) Für die Rechte
des Käufers bei Sach- oder Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und
Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung)
gelten die gesetzlichen Vorschriften (insb. §§ 434 ff. BGB), soweit der Käufer Unternehmer
ist, nur soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen
unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware
an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). Etwaige
von uns gegebene Garantien für bestimmte Artikel treten neben die gesetzlichen
Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Ziff. 12.1 Satz 1.
Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den
Garantiebedingungen, die der Ware gegebenenfalls beiliegen.
12.2) Grundlage unserer
Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene
Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle
Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei
keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Käufer, vom Hersteller oder
von uns stammt.
12.3) Soweit die
Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung (insb.
gem. § 434 BGB) zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für
öffentliche Äußerungen von Dritten (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch
keine Haftung.
12.4) Die
Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen
Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt
sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon
unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige,
wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die
rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs-
und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch-
und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich
anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der
Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder
Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel
ausgeschlossen.
12.5) Ist die
gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung
durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer
mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der
Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt
unberührt.
12.6) Wir sind
berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der
Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen
im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
12.7) Der Käufer hat
uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im
Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache gem. den
gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
12.8) Wenn die
Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu
setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen
Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder
den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein
Rücktrittsrecht.
13)
Rücklieferungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Bei Rücksendungen der
Ware oder Abholung durch eine von uns beauftragte Spedition ist der Verbraucher
verpflichtet, die Sendung ordnungsgemäß und sicher zu verpacken, damit
insbesondere keine Beschädigung eintritt. Die Ware muss durch den Verbraucher
entsprechend generell transportsicher verpackt und im Falle des Transportes mit
einer Palette auf dieser ordnungsgemäß befestigt werden. Eine Ausnahme hierzu
ist generell nicht möglich, da die Abholung durch eine Spedition erfolgt und
der sichere Transport gewährleistet sein muss. Sofern der Verbraucher seinen
Pflichten nicht nachkommt, insbesondere die Ware nicht in geeigneter Art und
Weise verpackt und sie deshalb beschädigt wird, muss in diesem Fall der
Verbraucher den entstehenden Schaden ersetzen.
14) Soweit der Käufer Unternehmer
ist, ist Ichenhausen ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers
Klage zu erheben.
15.1) Die
Vertragssprache ist deutsch.
15.2) Der vollständige
Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung können
die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder
elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die
Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschrieben Informationen bei
Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per
E-Mail an Sie übersandt.
16) Für diese Verkaufs-
und Lieferbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und
Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller
internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere
des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem.
Ziff. 11 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache,
soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts
unzulässig oder unwirksam ist.